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Kathrin Michel
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Frage von Andreas S. •

Der Ausbau der alternativen Energien wird zur Zeit stark ausgebremst. Halten Sie das für den richtigen Weg?

Sehr geehrte Frau Michel, es gibt für Solaranlagenoch noch viele freie Dächer von Garagenanlagen und Carports. Leider sind durch die gemeinschaftliche Nutzung der Objekte die Eigentumsfragen und die rechtliche Frage der Stromnutzung nicht geklärt. Bitte beseitigen Sie bürokratische Hürden und förden Sie genossenschaftliche Initiativen zur Installation von Anlagen zur alternativen Energierzeugung. MfG Andreas S.

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Sehr geehrter Herr S.,

Sie sprechen einen zentralen Punkt der Energiewende an: Die riesige, ungenutzte Ressource der Garagen- und Carportdächer. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten und Jahren intensiv an Lösungen gearbeitet, wie wir hierbei Hürden abschaffen und die Umsetzung solcher Vorhaben deutlich vereinfachen. 

Ganz konkret: Die größte Verbesserung bringt das neue Solarpaket I (2024) mit der sogenannten "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung". Dieses Modell ist genau für Fälle gedacht, wie hier skizziert. Es ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Weitergabe von PV-Strom an zum Beispiel Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer wird weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. Nebenanlagen des Gebäudes können für die Installation der PV-Anlage ebenso genutzt werden wie Stromspeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms. Der gemeinsam erzeugte Solarstrom kann damit nun unkompliziert unter den teilnehmenden Nachbarn aufgeteilt und abgerechnet werden.

Und: Durch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist auch die Errichtung von PV-Anlagen in Eigentümergemeinschaften vereinfacht worden. Nun genügt bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer*innen aus, um ein Projekt auf den Weg zu bringen. Das bedeutet also, dass nur noch mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden müssen. Die frühere Hürde der Einstimmigkeit, die viele Projekte blockierte, ist damit gefallen.

Wir arbeiten weiterhin an Vereinfachung und mehr Teilhabe der Energiewende. Aktuell zum Beispiel durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit der Einführung des sog. „Energy-Sharings“. Durch dieses können künftig auch größere Erneuerbare-Energien-Projekte (Also solche, die über ein Hausdach oder ein Quartier hinausgehen) bürokratiearm und schnell Umsetzung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kathrin Michel

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