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Katherina Reiche
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Frage von Peter S. •

Frage an Katherina Reiche von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Reiche,

ich wende mich an Sie, weil ich glaube Sie sind Mitglied des Landesvorstandes in Brandenburg. Wenn nicht berichtigen Sie mich. Nun meine Frage:

Im Videotext las ich , dass ein inzwischen beurlaubter CDU-Landrat Herr Dürrenschmidt aus dem Oberspreewald-Lausitz des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornographie beschuldigt wird. Einen Strafbefehl hatte er nicht akzeptiert, jetzt kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wird dieser Mann, falls er rechtskräftig verurteilt wird , aus der CDU ausgeschlossen? Wie ist Ihre Meinung dazu?

MfG

Peter Speck, Karlsruhe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Speck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach den Prinzipien des Rechtsstaates gilt die Unschuldsvermutung. Demnach gilt ein Beschuldigter solange für unschuldig, bis ein Gericht seine Schuld zweifelsfrei festgestellt hat. Deshalb möchte ich mich nicht an Spekulationen über Folgen einer eventuellen Verurteilung beteiligen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche