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Katherina Reiche
CDU
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Frage von Herbert N. •

Frage an Katherina Reiche von Herbert N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Reiche,

wie stehen Sie zur Situation zur Nachzahlung von Abwasseranschlußgebühren.
Sind auch Sie der Meinung, daß das richtig ist, wenn schon zu DDR zeiten die Anschlüsse bezahlt wurden?

Freundlichst, H.N

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Netzel,

die Problematik der Altanschließer ist seit fast 20 Jahren umstritten. Zuständig ist die Landesregierung. Für meine Kollegen der CDU-Landtagsfraktion und mich steht fest: Die Bürger brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. Die Landesregierung hat dies nach Zögern erkannt und einen Gesetzentwurf zur 1. Lesung eingebracht. Die CDU wird diesen prüfend begleiten. Die CDU - Landtagsfraktion macht sich zur Zeit sehr für eine vertretbare zeitliche Obergrenze ein. Neben der zeitlichen Obergrenze setzen wir uns auch für einen besser Rechtsschutz der Betroffenen ein. Dazu wurde durch die CDU-Landtagsfraktion ein entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Wir wollen verbindliche Musterverfahren, in denen Bürger gemeinsam kostengünstig die Verwaltungsgerichte anrufen können, um sich effektiver gegen die Beiträge wehren zu können. Rot-Rot hat das bislang leider abgelehnt.

Unser Ziel ist es, sowohl Rechtssicherheit für die Altanschließer als auch Beitragsgerechtigkeit für alle Gebührenzahler zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Katherina Reiche