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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger G. •

Wie sollen wir zukünftig heizen. Zwei Energieberater haben unabhängig voneinander erklärt, dass bei uns (Reihenhaus) weder PV noch Wärmepumpe möglich sind.

Sehr geehrte Frau Dröge,
unsere Dachfläche (obwohl Süd-/Westlage) ist zu klein. Wärmepumpe benötigt Bodenheizung; zudem aufgrund der gesetzlichen Abstandsgrenzen nicht möglich.
Völlig unabhängig davon:
- Kosten (rd. T€ 60 für beides. Allein T€ 22 für PV): Wie sollen wir das (Rentner; der 50 Jahre Vollzeit in
einer Bank gearbeitet hat -ohne Unterbrechung-) bei einer Rente von T€ 2,2 mtl. schaffen.
- Lieferzeit: Unsere Nachbarn haben PV in 04.2022 beauftragt. Sie haben noch nicht einmal ein
"Lieferdatum".

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr G.,

vielen Dank für ihr Frage.

Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Ampelkoalition im März 2022 beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Damit wurde angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024. Im Rahmen des Koalitionsausschusses im März 2023 haben wir diese Entscheidung nochmal bestärkt. Zusätzlich haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass soziale Ausgleichsmaßnahmen auch finanziert werden.

Der ursprüngliche Beschluss des Koalitionsausschusses aus dem März 2022 haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium umgesetzt und einen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz erarbeitet. Das Gesetz regelt den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Machbarkeit und soziale Flankierung stehen dabei im Fokus. So setzt das Gesetz klare Investitionsanreize und gewährleistet einen pragmatischen Übergang. Dem Entwurf vorausgegangen waren umfassende Konsultationen mit den Akteuren der Branche. Die Rahmensetzung dieses Gesetzentwurfs wurde nun im Koalitionsausschuss bestätigt.

Der Umstieg weg von fossilen hin zu Erneuerbaren Energien beim Heizen ist notwendig, weil in Deutschland noch sehr viel mit Öl und Gas geheizt wird. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser benötigt. Über 80 Prozent der Wärme wird noch mit fossiler Energie erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Wenn wir also bis 2045 klimaneutral werden wollen, dann ist ein schnelles Umsteuern im Gebäudebereich erforderlich. Auch andere europäische Länder haben sich entsprechend auf den Weg gemacht, wie beispielsweise Frankreich, Polen und Schweden.  

Für uns ist es besonders wichtig, dass der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen praxistauglich gestaltet wird. Dafür bietet der Gesetzesentwurf eine gute Grundlage. So wird der Staat beispielsweise bei den Kosten Bürger*innen unter die Arme greifen. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, soll der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen mit passenden Fördermaßnahmen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es, sicherzustellen, dass die Kosten einer Wärmepumpe insbesondere auch von einkommensschwachen Haushalten und Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen getragen werden können.

Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Das heißt: Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für neu eingebaute Heizungen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen können also noch weitergenutzt werden, müssen jedoch – wie bisher – in der Regel 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden.

Klar ist, für die Wärmewende brauchen wir Wärmepumpen. Das wissen Industrie und Handwerk. Um sicherzustellen, dass sich alle betroffenen Bereiche auf einen Hochlauf der Produktion und des Einbaus für Wärmepumpen einstellen, hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schon letztes Jahr intensiv gekümmert. So hat es 2022 unter Leitung von Minister Robert Habeck zwei Wärmepumpengipfel veranstaltet. Daraus ist ein konkreter, mit den betroffenen Akteuren – Politik, Hersteller, Handwerk, Energie- und Gebäudewirtschaft – abgestimmter Fahrplan entstanden, der das Ziel unterstützt, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen installieren zu können. Dabei geht es insbesondere um die Erhöhung der Produktionskapazitäten, die Sicherung der nötigen Fachkräfte durch breit angelegte Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung und Gewinnung von Nachwuchs.

Dabei ist eine Wärmepumpe nur eine von mehreren Optionen, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Beim Neubau und bei Bestandsgebäuden kann man zwischen dem Anschluss an ein Wärmenetz, dem Einbau einer elektrischen Wärmepumpe und einer Stromdirektheizung wählen. Letztere Möglichkeit empfiehlt sich aber nur für sehr gut gedämmte Gebäude mit einem geringen Heizbedarf. Für Bestandsgebäude kommt auch der Einbau einer Biomasseheizung, einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt oder einer Hybridheizung in Frage.

Für uns ist es besonders wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden. Deshalb wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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