Warum nutzen die Grünen nicht ihr Minderheitenrecht im Bundestag, um gegen die Veruntreuung von Infrastrukturmilliarden zu klagen?
Der Bundesrechnungshof rügt aktuell die zweckentfremdete Nutzung von Infrastrukturmitteln aus dem Sondervermögen. Da die Hürde für eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht laut Art. 93 GG bei lediglich 25 % der Mitglieder des Bundestages liegt, könnten die Grünen diesen Verfassungsbruch rechnerisch zusammen mit anderen Oppositionskräften stoppen.
DIes wird aber deshalb nicht getan, weil man die Abgrenzung gegenüber anderen Oppositionsparteien (Stichwort 'Brandmauer') über das Allgemeinwohl stellt. Damit nimmt man den Missbrauch der Gelder in Kauf, zu Gunsten einer widersprüchlichen Moralrhetorik.

