Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Stefan B. •

Warum nutzen die Grünen nicht ihr Minderheitenrecht im Bundestag, um gegen die Veruntreuung von Infrastrukturmilliarden zu klagen?

Der Bundesrechnungshof rügt aktuell die zweckentfremdete Nutzung von Infrastrukturmitteln aus dem Sondervermögen. Da die Hürde für eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht laut Art. 93 GG bei lediglich 25 % der Mitglieder des Bundestages liegt, könnten die Grünen diesen Verfassungsbruch rechnerisch zusammen mit anderen Oppositionskräften stoppen.

DIes wird aber deshalb nicht getan, weil man die Abgrenzung gegenüber anderen Oppositionsparteien (Stichwort 'Brandmauer') über das Allgemeinwohl stellt. Damit nimmt man den Missbrauch der Gelder in Kauf, zu Gunsten einer widersprüchlichen Moralrhetorik.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Lieber Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Wir kritisieren sehr deutlich, dass ein bedeutender Teil der Mittel, die für Klimaschutz und dringend notwendige Infrastrukturinvestitionen vorgesehen sind, nun so verschoben werden, dass damit auch Wahlgeschenke finanziert werden. Statt zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, werden mit einem Teil der Gelder Vorhaben finanziert, die längst geplant waren. Das ist verantwortungslos. 

Wir haben das Handeln der Bundesregierung auch rechtlich prüfen lassen und kommen auf Grundlage von zwei Gutachten zu der Einschätzung, dass der Haushalt 2025 verfassungswidrig sein könnte. Die Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt ist fehlerhaft. Im Haushalt 2025 fehlt es an zusätzlichen Investitionen wie vom Grundgesetz vorgesehen und einzelne Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstoßen klar gegen die im Art. 143h GG festgelegten Zwecke. 

Auch führende Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesrechnungshof kritisieren dieses Regierungshandeln. Denn das Handeln der Bundesregierung hat nicht nur Einfluss auf die Zukunft unseres Landes, es bremst schon jetzt das Wachstum aus, das eigentlich mit dem Sondervermögen möglich gewesen wäre.

Ein Normenkontrollantrag würde dazu führen, dass sich das Bundesverfassungsgericht sehr zielgenau mit dem fehlenden Klimaschutz und dem Ausbleiben von Investitionen befassen müsste. Die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind allerdings so, dass wir als demokratische Opposition, auch gemeinsam mit der Linken, nicht die notwendige Schwelle von einem Viertel der Abgeordneten überschreiten, um eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Mit der AfD werden wir nicht zusammenarbeiten, da die AfD unsere Demokratie gefährdet und unsere freie und vielfältige Gesellschaft bedroht. Immer wieder stellen ihre Mitglieder die Gleichheit aller Menschen in Frage. Jede parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD normalisiert diese inhaltliche Ausrichtung der Partei und kommt für uns daher nicht in Frage. 

Eine mögliche Organklage einzelner Abgeordneter haben wir rechtlich geprüft und uns vorerst dagegen entschieden. 

Andere Wege prüfen wir weiter. Aber sie sind voraussetzungsreicher und komplizierter. 

So wie bereits in den vergangenen Monaten, werden wir auch in Zukunft deutlich auf die Fehlentwicklungen hinweisen und weiterhin alle parlamentarischen Instrumente nutzen, die uns als Opposition zur Verfügung stehen, um auf einen Kurswechsel zu drängen. Denn es ist noch nicht zu spät für einen Kurswechsel!

Viele Grüße

Team Dröge 

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