Frage von Jochen T. •

Warum erfüllt die Preisliche Gestaltung der MPU und der Verwaltungskosten, Bußgelder, eigentlich nicht die Wucherverbote nach § 138 Abs. 2 BGB? Darf der Staat legal Wuchern?

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Gesamtkosten einer MPU können je nach Anlass und Umfang sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel setzen sie sich aus mehreren Bestandteilen zusammen – darunter wiederholte Laborkosten für Abstinenznachweise, die eigentliche Begutachtung sowie Gebühren für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Die Teilnahme an vorbereitenden Beratungsangeboten ist grundsätzlich freiwillig. Dabei gibt es sowohl kostenlose Informationsveranstaltungen anerkannter Beratungsstellen als auch kostenpflichtige Angebote. Gerade bei Letzteren ist jedoch Vorsicht geboten, da sich immer wieder auch unseriöse Anbieter auf dem Markt finden. Weil die Teilnahme freiwillig ist, bestehen derzeit aber leider keine Möglichkeiten zur Qualitätssicherung dieser Angebote.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang die Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Dort finden Sie nicht nur eine Übersicht zu anerkannten Begutachtungsstellen, sondern auch hilfreiche Hinweise, woran Sie eine seriöse verkehrspsychologische Beratung und MPU-Vorbereitung erkennen können: BASt – Informationen zur MPU

Trotz berechtigter Kritik sehen wir die MPU insgesamt als ein sinnvolles Instrument an. Indem sie die Überprüfung der Eignung von Verkehrsteilnehmenden nach Auffälligkeiten ermöglicht, leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Gleichzeitig setzen wir uns für eine wirksame Qualitätssicherung der Begutachtungen ein. 

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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