Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
95 %
105 / 111 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Irmgard L. •

Wann treten Sie für die Veröffentlichung aller NGO's inkl. der Höhe an Steuergeld mit der diese gefördert werden ein?

Sehr geehrte Frau Dröge,

als Grüne treten Sie für Demokratie und Transparenz ein. Wann setzen Sie sich für die Veröffentlichung aller NGO's inklusive der Förderungshöhe mit Steuergeld ein? Nur wenn die Öffenlichkeit weiß wer mit welchen Steuergeldern gefördert wird, kann sich eine demokratische Meinungsbildung entwickeln und stärken. Transparenz ist in der Demokratie ein wichtiges Gut.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau L. 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Transparenz über staatliche Finanzierung kann jedoch dazu beitragen, die Arbeit von NGOs für die Öffentlichkeit sowie für Spender*innen nachvollziehbar zu machen und das Vertrauen in ihr Engagement zu stärken. Initiativen wie die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“, die auf eine freiwillige Offenlegung von Mittelherkunft und Mittelverwendung abzielen, halten wir daher grundsätzlich für sinnvoll.

Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass Transparenzanforderungen verhältnismäßig ausgestaltet sind und nicht dazu beitragen, zivilgesellschaftliches Engagement pauschal unter Verdacht zu stellen oder gezielt zu diffamieren.

Bereits heute bestehen angemessene und bewährte Verfahren zur Offenlegung und Kontrolle staatlicher Förderung. Die Vergabe von Fördermitteln ist im Bundeshaushalt öffentlich nachvollziehbar, unter anderem über den digitalen Bundeshaushalt:
https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html 
Darüber hinaus sind geförderte Projekte verpflichtet, ihre Finanzierung kenntlich zu machen. Auch die Prüfung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzämter stellt ein zentrales Kontrollinstrument dar.

Mit der Reform des Lobbyregistergesetzes haben wir zudem gezielt dort nachgeschärft, wo Organisationen, ob Unternehmen oder NGOs, politischen Einfluss ausüben. Soweit NGOs lobbyistisch tätig sind und der Eintragungspflicht unterliegen, müssen sie im Lobbyregister auch Angaben zu öffentlichen Zuwendungen machen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 8 LobbyRG). Auf diese Weise wird Transparenz an der richtigen Stelle hergestellt, ohne pauschal alle Vereine oder Initiativen mit zusätzlichen Pflichten zu belasten.

Viele Grüße
Team Dröge

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Katharina Dröge