Sowohl das GEG-Gesetz als auch nun die Förderung von Solar werden durch die Regierung/BMWE zurückgedreht - als Grüne haben sie im alten Bundestag die Schuldenbremse gelockert. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Dröge,
diese Woche sind mehrere Gesetzesvorschläge der Regierung öffentlich geworden.
z.B. das Reformierte „Heizungsgesetz“, welches wieder den Einbau von Öl und Gasheizungen erlaubt, mit „Luftschlössern“ von Bio Anteil, welches Bürger auch in eine Kostenfalle treibt.
Wie stehen Sie dazu? Die aktuelle Koalition besteht nur weil im alten Bundestag Ihre Partei zusammen mit SPD und CDU dem Infrastruktursondervermögen zugestimmt hat, fast ein Jahr später scheint dieses Investment aber keinen Effekt auf die Wirtschaft noch Klima zu haben, keinen Effekt auf den Bundeshaushalt, einzig die Gastro MwST-Senkung, Erhöhung Pendlerpauschale (etc.) wurden davon finanziert. Zeitgleich gibt es Diskussionen über Reduzierung der Sozialleistungen.
Ich bin klar gegen jegliche Schuldenbremse, Investments in Infrastruktur und Klima sichern sowohl Lebensstandard als auch Wirtschaftsleistung.
Lässt sich da noch etwas aufhalten, oder war die Zustimmung bzgl Schulden ein „Blanko“-Scheck?
Lieber Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir teilen Ihre Kritik sehr deutlich, dass ein bedeutender Teil der Mittel, die für Klimaschutz und dringend notwendige Infrastrukturinvestitionen vorgesehen sind, nun so verschoben werden, dass damit auch Wahlgeschenke finanziert werden. Statt zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, werden mit einem Teil der Gelder Vorhaben finanziert, die längst geplant waren. Das ist verantwortungslos. Auch führende Wirtschaftsforschungsinstitute kritisieren dieses Regierungshandeln. Denn das Handeln der Bundesregierung hat nicht nur Einfluss auf die Zukunft unseres Landes, es bremst schon jetzt das Wachstum aus, das eigentlich mit dem Sondervermögen möglich gewesen wäre.
Dennoch sind wir der Meinung, dass es richtig und notwendig war, die finanziellen Spielräume für mehr Investitionen in Deutschland zu schaffen. Ohne die Möglichkeiten, die das Sondervermögen bietet, wären die Investitionen noch deutlich geringer. Außerdem war mit der Entscheidung zum Sondervermögen auch die Bereichsausnahme für Investitionen in die Sicherheit und in die Ukraine verbunden. Diese waren und sind dringend notwendig. Gerade das Handeln von Präsident Trump im letzten Jahr zeigt ganz deutlich, dass Europa und Deutschland mehr in ihre eigene Sicherheit investieren müssen und sich auch bei der Verteidigung der Ukraine gegen den Angriffskrieg von Wladimir Putin nicht mehr auf die USA verlassen können.
Es ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung, die Spielräume des Sondervermögens verantwortungsvoll und wie vereinbart für zusätzliche Investitionen in unsere Infrastruktur und den Klimaschutz zu nutzen. Wir brauchen mehr Geld für pünktliche Bahnen und Zukunftsfähigkeit. Steuersenkungen, von denen vor allem die Bestverdienenden profitieren, helfen weder dem Zusammenhalt noch dem Wachstum. Leider zeigt sich aber erneut, dass Friedrich Merz Versprechen gegenüber den Wählerinnen und Wählern nicht einhält, indem er die Mittel nicht konsequent für die ursprünglich vereinbarten Zwecke einsetzt.
Wir haben in den vergangenen Monaten wiederholt und deutlich auf diese Fehlentwicklung hingewiesen und nutzen alle parlamentarischen Instrumente, die uns als Opposition zur Verfügung stehen, um auf einen Kurswechsel zu drängen. Es ist noch nicht zu spät für einen Kurswechsel.
Wir haben das Handeln der Bundesregierung auch rechtlich prüfen lassen. Der Haushalt 2025 verstößt in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Die Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt ist fehlerhaft. Im Haushalt 2025 fehlt es an zusätzlichen Investitionen wie vom Grundgesetz vorgesehen und einzelne Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstoßen klar gegen die im Art. 143h GG festgelegten Zwecke.
Die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag sind allerdings so, dass wir als demokratische Opposition, auch gemeinsam mit der Linken, nicht die notwendige Schwelle von einem Viertel der Abgeordneten überschreiten, um eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. Damit wäre es möglich, sehr zielgenau den fehlenden Klimaschutz und das Ausbleiben von Investitionen vor dem Verfassungsgericht zu beklagen.
Eine Verfassungsbeschwerde, also eine Klage von Einzelpersonen, die in ihren Rechten durch den Haushalt beeinträchtigt werden, ist weiterhin möglich. Wir sind mit der demokratischen Zivilgesellschaft im Gespräch.
Viele Grüße
Team Dröge

