Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Holger G. •

Sind beim Heizungsgesetz auch öffentliche Gebäude betroffen ?

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von
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Lieber Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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