Sind beim Heizungsgesetz auch öffentliche Gebäude betroffen ?
Lieber Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge
Weitere Fragen an Katharina Dröge
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