Sehr geehrte Frau Dröge, haben Sie Kenntnis vom Inhalt der Veranstaltung in IHREM HAUSE? Beste Grüße von Tanja D.
https://www.facebook.com/share/v/15seudWz1V/
Der Link zeigt eine Veranstaltung geführt von der AfD in Ihrem Hause.
Liebe Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich können Bundestagsfraktionen und ihre Abgeordneten eigene Veranstaltungen oder auch Veranstaltungen mit Dritten in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit den von ihnen gesetzten Themen durchführen. Die Nutzung der Gebäude des Deutschen Bundestages dient nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages dabei der parlamentarischen Arbeit. Weiterhin dürfen die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Deutschen Bundestages für Veranstaltungen mit Dritten nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden.
Das Hausrecht in den Gebäuden des Bundestages übt Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin aus.
Viele Grüße
Team Dröge
