Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Tanja D. •

Sehr geehrte Frau Dröge, haben Sie Kenntnis vom Inhalt der Veranstaltung in IHREM HAUSE? Beste Grüße von Tanja D.

https://www.facebook.com/share/v/15seudWz1V/

Der Link zeigt eine Veranstaltung geführt von der AfD in Ihrem Hause.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau D.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Grundsätzlich können Bundestagsfraktionen und ihre Abgeordneten eigene Veranstaltungen oder auch Veranstaltungen mit Dritten in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit den von ihnen gesetzten Themen durchführen. Die Nutzung der Gebäude des Deutschen Bundestages dient nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages dabei der parlamentarischen Arbeit. Weiterhin dürfen die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Deutschen Bundestages für Veranstaltungen mit Dritten nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden. 

Das Hausrecht in den Gebäuden des Bundestages übt Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin aus.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

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