(...) In diesem Fall handelt es sich um einen Langfristliefervertrag der 2005 geschlossen wurde. Mittlerweile hat die Wettbewerbskommission der EU sich mit dem Liefervertrag beschäftigt und festgestellt, dass es sich um keine unrechtmäßige Beihilfe handelt. Die Preise entsprechen dem damaligen Holzpreisniveau. (...)
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