Welchen sachlichen Grund gibt es, Bitcoin steuerlich anders zu behandeln als Gold, obwohl beides private Wirtschaftsgüter sind?
Seit 2013 gilt in Deutschland: Bitcoin wird steuerlich als privates Wirtschaftsgut behandelt. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, kann Gewinne aus einem privaten Verkauf grundsätzlich steuerfrei erzielen (§ 23 EStG).
* Diese Einordnung wurde 2013 von der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage erläutert und 2022 vom Bundesfinanzministerium in einem umfangreichen Schreiben bestätigt.
* Millionen Menschen haben ihre Vermögensplanung über viele Jahre auf dieser Rechtslage aufgebaut. Daraus ergibt sich das Argument des Vertrauensschutzes: Bürger sollen sich auf langfristig geltende steuerliche Regeln verlassen können.
* Nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz müssen wesentlich gleiche Sachverhalte grundsätzlich gleich behandelt werden. Da Bitcoin – ähnlich wie Gold – keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung verkörpert, wird argumentiert, dass beide steuerlich gleich behandelt werden sollten.

