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Frage von Richard G. •

Weshalb ratifizieren Die Grünen CETA mit, obgleich sie im Koalitionsvertrag fixierten, dies nur zu tun, wenn Schiedsgerichtsklagen auf "direkte Enteignungen" und "Diskriminierung" beschränkt werden?

Eine solche Beschränkung bzw. ein sicherer Ausschluss von Schiedsgerichtsklagen auf "potentiell entgangene Gewinne" / "indirekte Enteignungen" lässt sich nicht erzielen (wie auch Prof. Krajewski in seiner Stellungnahme vom 12.10.2022 zur Bundestagsanhörung im letzten Absatz 4.3 feststellt). Die Stellungnahme von Prof. Arcuri vom 4.10.2022 verdeutlicht deren Folgen noch wesentlich stichhaltiger.

Das Risiko für Konzernklagen auf "indirekte Enteignungen" im Mrd.-Bereich lässt sich auch mit der Interpretationserklärung nur verringern. Aber solche Drohpotentiale z.B. gegen Klimaschutzmaßnahmen wirken 100%ig. Und die deutschen Grünen können nicht kontrollieren, ob/wie die geheim tagenden Ausschüsse den EU-Vertrag samt EU-Interpretationserklärung langfristig abändern.

Das vom Münchner Umweltinstitut beauftragte Rechtsgutachten hält den Ausschluss von Klagen auf "indirekte Enteignung" für unwirksam.

Eine Ratifizierung unter diesen Bedingungen wurde im Koalitionsvertrag nicht vereinbart!

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