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Karl A. Lamers
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Frage von Helmuth O. •

Frage an Karl A. Lamers von Helmuth O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
erst vor Kurzem habe ich von dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) erfahren. Dieser soll auf der Intergovernmental Conference 2018 der United Nations vom 10.12.2018 bis 11.12.2018 in Marrakesch/Marokko von den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet werden.
Laut „Kurzinformation Global Compact on Migration“, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, ist die Haltung der Bundesregierung, „ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an[zustreben]“ (Punkt 4). Während nun in der Präambel des GCM-Vertrags vom 30. Juli 2018 zu lesen ist, dass „[d]ieser Globale Pakt [...] einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar[stellt]“, steht hingegen unter „Umsetzung“, Punkt 41: „Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leit-prinzipien zu erfüllen […]“.

Eine solche Verpflichtung gegenüber den Zielen und Verpflichtungen des GCM erfordert meinem politischen Verständnis nach das Einverständnis der Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung, in deren Namen das Dokument unterzeichnet werden soll.
Unabhängig von Ihrer persönlichen Meinung bitte ich Sie, sich für eine demokratische Legitimation des Migrationspakets einzusetzen. Ein folgerichtiger Schritt ist die Befürwortung einer Abstimmung über die Unterzeichnung des GCM im Bundestag, um die ich Sie persönlich bitte. Sollte diese Abstimmung über den GCM im Bundestag vor dem Stichtag 10./11.12.2018 zeitlich nicht mehr möglich sein, so bitte ich Sie, auf dem 31. Bundesparteitag der CDU in Hamburg vom 07.12.2018 bis 08.12.2018 dem Antrag der CDU-Werteunion zu folgen, den GCM an den beiden darauffolgenden Tagen in Marrakesch nicht zu unterzeichnen.
Über eine Nachricht hierzu von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) H. O.
Scheuerlenstrasse 35
79822 Titisee-Neustadt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. November, in dem Sie Ihre Befürchtungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration zum Ausdruck bringen.

Die internationale Staatengemeinschaft steht heute mehr denn je vor der Frage, wie den Herausforderungen von menschlicher Mobilität in der vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts bestmöglich begegnet werden kann. Dabei muss es das Ziel sein, Migration zu steuern und unter Anwendung klarer Regeln dort zu fördern, wo Aufnahmestaaten Bedarf und rechtliche Rahmenbedingungen zur geregelten Migration geschaffen haben. Zugleich müssen illegale Migration, Schlepperwesen und Menschenhandel entschieden bekämpft werden. Auch die völkerrechtlich verbürgte Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürger muss entschieden durchgesetzt werden.

Bei einer Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, soll der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ angenommen werden, der in einem transparenten Prozess unter Einbindung der Öffentlichkeit in den vergangenen zwei Jahren verhandelt wurde.

Für die besonderem Schutz unterliegende Gruppe von Flüchtlingen hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ebenfalls in einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Mitgliedstaaten den Globalen Pakt für Flüchtlinge erarbeitet, der Mitte Dezember von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen werden soll.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration befasst und wird dazu gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch vor der Konferenz in Marrakesch einen Antrag vorlegen. Dieser

Antrag soll auch die Punkte und Argumente stärker beleuchten, die in der aktuellen öffentlichen Debatte noch nicht angemessen wahrgenommen werden, für die der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration aber ebenso Berufungsgrundlage bildet.

Migration im 21. Jahrhundert ist vor allem ein internationales Phänomen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat immer bekräftigt, dass zu einer verantwortungsvollen und durchsetzbaren Migrationspolitik, die die deutschen Interessen wahrt, eine nationale und internationale Komponente Hand in Hand gehen müssen. Nur so kann Migration effektiv und nachhaltig gesteuert und begrenzt werden.

Mit dem „Masterplan Migration“ hat der Bundesinnenminister, Horst Seehofer, den Handlungsrahmen für unsere nationale Migrationspolitik bestimmt. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist ein wichtiger Baustein der internationalen Migrationspolitik.

Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist es der internationalen Staatengemeinschaft gelungen, einen gemeinsamen Ansatz zu finden, mit dem die vielfältigen Herausforderungen von Migrationsbewegungen umfassend bewältigt werden können. Die Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen wird dadurch wesentlich gefördert. Dies liegt im Kerninteresse Deutschlands. Mit dem Dokument zielen wir darauf ab, dass unsere internationalen Partner eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration und bei der Bekämpfung illegaler Migration übernehmen.

Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz ist es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen oder sich diesen zumindest annähern. Denn eine Anhebung menschenrechtlicher Standards in Herkunfts- und Transitstaaten, besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung, würde nicht nur den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas erheblich senken, sondern auch unsere Anstrengungen bei der Rückführung nicht bleibeberechtigter Personen deutlich befördern.

Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stärken wir darüber hinaus die internationale regelbasierte Ordnung. Auch dies ist ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Denn in der vernetzen Welt des 21. Jahrhunderts können globale Probleme nach fester Überzeugung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zielführend und effizient nur im multilateralen Verbund gelöst werden.

Das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, wird mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in keiner Weise eingeschränkt. Ganz im Gegenteil: im Text werden diese ureigenen Rechte der Staaten ausdrücklich bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.

Deutschland konnte gemeinsam mit den EU-Partnern die Verhandlungen aktiv mitgestalten und viele wesentliche Anliegen durchsetzen. Die unionsgeführte Bundesregierung konnte dabei eine Reihe von Prinzipien im Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration verankern, u.a.

• die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise;

• die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration;

• die Bekräftigung der Bedeutung und der konsequenten Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Folge der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern;

• die Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.

Klar und deutlich herauszustellen ist auch: Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen. Der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es wichtig, dass die Bewahrung der kulturellen Identität in den Zielländern von Migration somit ebenfalls Ausdruck in dem Dokument findet.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration war in den vergangenen Monaten auch verschiedentlich Gegenstand der Debatten im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres in Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde sowie erneut am 8. November 2018 ausführlich über den Globalen Pakt debattiert.

Sollten Sie weitere detaillierte Fragen zum Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration haben, können Sie gerne auch die entsprechende Webseite der CDU/CSU-Fraktion konsultieren, die zu diesem Informationszweck erstellt wurde: https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt .

Auch das Auswärtige Amt hat ausführliche Informationen bereitgestellt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/un-migratiospakt/2157180 .

Sehr geehrter Herr O., zur Steuerung und Begrenzung der globalen Migration sind globale Antworten notwendig. Das vorliegende Verhandlungsergebnis bedeutet hier einen deutlichen Fortschritt. Dies wird sich so auch in dem Antrag widerspiegeln, über den der Bundestag gemeinsam mit den weiteren dazu vorliegenden Anträgen zeitnah beraten und abstimmen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB