Frage von Anita L. • 21.10.2022

Antwort ausstehend von Karin Prien CDU
Graffitis an Flächen fremder Eigentümer sind und bleiben, bei allem Verständnis für Jugendliche, die ihre künstlerischen Ausdrucksformen suchen mögen, eine Straftat und lösen zurecht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus. Eine konsequente, zeitnahe Rechtsverfolgung, auch seitens der öffentlichen Hand, halte ich für notwendig.