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Frage von Manfred N. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Manfred N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!

Die vermehrten Veröffentlichungen der letzten Wochen ließen bei mir einige Fragen aufkommen, um deren Beantwortung ich Sie hiermit herzlich bitte.
Zwecks Vereinfachung habe ich die Fragen nummeriert und bitte um einfache Ja/Nein-Anworten.

Basis: derzeit gültige Fassung des ESM-Vertrages.

1)
Ist es richtig, daß das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll ?

2)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

3)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

4)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann ?

5)
Ist es richtig, daß der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden) ?

6)
Ist es richtig, daß der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann ?

7)
Ist es richtig, daß Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

Verbleibt der letzte Punkt:
8)
Wollen Sie dem zustimmen ?

Und ein allerletzter Punkt:
9)
Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niendiek,

vielen Dank für Ihre Fragen zum ESM-Vertrag. Sie baten um kurze Antworten in Ja/Nein-Form. Darum will ich mich gern bemühen, bitte jedoch gleichzeitig um Verständnis dafür, dass ich Ihre Fragen zu einem so komplexen Sachverhalt nicht immer mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann.

1) Ist es richtig, dass das Stammkapital des ESM-Fonds 800 Mrd € (statt der derzeit publizierten 500 Mrd €) betragen soll?

Antwort: Nach Auskunft der Bundesregierung wird der Krisenfonds mit Krediten in Höhe von 500 Milliarden Euro ausgestattet. Hinzu kommen 200 Milliarden Euro aus dem bisherigen Euro-Rettungsfonds EFSF. Dabei handelt es sich um die bereits verbuchten Kredite für Griechenland, Portugal und Irland.

Um die Größe des Fonds war bis zuletzt hart gerungen worden. Unter anderem Frankreich plädierte dafür, den Fonds mit 1.000 Milliarden Euro auszustatten. Erst eine solche Summe würde die Finanzmärkte vor weiteren Spekulationen abschrecken. Die unterschiedlichen Positionen führten wohl dazu, dass man am Ende die tatsächlich „neuen“ 500 Milliarden Euro des ESM und die bereits erwähnten 200 Euro-Milliarden aus dem EFSF in einem Atemzug mit den in vergangenen Jahren an Athen gezahlten bilateralen Krediten in Höhe von 53 Milliarden Euro sowie mit Restmitteln aus einem Fonds der EU-Kommission in Höhe von rund 49 Milliarden Euro nannte, um eine möglichst hohe Zahl (800 Mrd. Euro bzw. rund 1.000 Mrd. Dollar) mit entsprechender Wirkung auf die Finanzmärkten zusammen zu bekommen.

2) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM ohne Beteiligung des Bundestags über die Verwendung entscheiden kann ?

Antwort: Im Prinzip ja, allerdings ist der Gouverneursrat kein unabhängiges Gremium, das autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets und Deutschland wird dort jederzeit ein Vetorecht haben.

Fragen 3) bis 6)

3) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM gegen deutsche Interessen entscheiden kann ?

4) Ist es richtig, dass der ESM-Fonds - auch gegen deutsche Intentionen - jederzeit beliebige Staatsanleihen aufkaufen kann?

5) Ist es richtig, dass der ESM-Fonds ohne weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene Euro-Bonds ausgeben kann (Stichwort: Vergemeinschaftung der Euro-Schulden) ?

6) Ist es richtig, dass der Gouverneursrat des ESM innerhalb sieben (7) Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" Finanzmittel des Bundes anfordern kann ?

Antwort: Hinsichtlich der Fragen 3) bis 6) verweise ich auf meine
Antwort zu Frage 2).

7) Ist es richtig, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine (!) Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeit über die ESM-Mittel haben ?

Antwort: Die Mitglieder des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausreichend beteiligt werden. Einzelheiten dazu werden derzeit von Mitgliedern des Bundestages beraten.

8) Wollen Sie dem zustimmen ?

Antwort: Meine Entscheidung mache ich abhängig vom endgültigen Gesetzentwurf.

9) Halten Sie dieses ESM-Gesetz für vereinbar mit unserer deutschen Verfassung ?

Antwort: Auch das ist abhängig vom endgültigen Gesetzentwurf.

Ich hoffe, Ihre Fragen somit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer MdB