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Karin Binder
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Frage von Sturm, D. •

Frage an Karin Binder von Sturm, D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Binder,
wie stehen Sie zur Gleichberechtigung von Frau und Mann in Deutschland?
Z.B. nach dem neuen ALG II Richtlinien ist einem Mann jede Arbeit die legal ist zumutbar, während eine Frau nach dem Familienrecht nur Arbeiten annehmen muß die sie vor oder während einer Ehe erlernt hat, somit bei nichtverfügbarkeit einer solchen Arbeit bei Arbeitslosigkeit den Exmann auf Unterhalt verklagen kann.
Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Sturm

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Sturm,

ich glaube nicht, dass ihre Frage tatsächlich etwas mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu tun hat. Vielmehr ist es gerade in der Arbeitsmarktpolitik so, dass der Gesetzgeber eine recht konservative Meinung vertritt, nämlich die, dass männliche Arbeitslose flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren können als Frauen.
Dies ist in vielen Fällen unbestritten auch richtig. Allerdings ist das eigentliche Problem ein ganz anderes. Was an dieser Stelle diskutiert werden muss ist die Grundsätzlichkeit von ALGII bzw. Hartz IV. Und da bin ich der klaren Meinung, dass diese negativen Veränderungen schleunigst wieder zurückgenommen werden müssen. Wir benötigen die Förderung von Beschäftigung und nicht die Verwaltung von Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der Verschärfung von Zumutbarkeitsregelungen für die Betroffenen und zwar unabhängig davon ob sie Frau oder Mann sind.
Dafür werde ich mich im Parlament vehement einsetzen!

Mit freundlichen Grüßen

Karin Binder