Neben der Rückschau bekommt das Klimaschutzgesetz im vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung eine neue, vorausschauende Zukunftskomponente. Die Neuregelung sieht vor, dass jedes Jahr geprüft werden soll, ob mit den Klimaplänen der Bundesregierung das Gesamtminderungsziel bis 2030 erreicht werden kann.
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