Eine weitere Novellierung des Abgeordnetengesetzes liegt in der Zuständigkeit des Gesetzgebers. Eine Diskussion über eine erneute Absenkung des Schwellenwertes des § 45 Absatz 2 Nr. 6 Abgeordnetengesetz müsste daher zunächst in den Fraktionen geführt werden. Diese Debatte möchte Frau Klöckner durch ihre persönliche Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorprägen.
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!