Die seit 2005 bestehende Rentenreform mit einer Übergangsfrist bis 2040 führt zu einer doppelten Besteuerung von bestimmten Jahrgängen. Eine doppelte Versteuerung darf es nicht geben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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