(...) Eine Aufstockung des ESM kann der Gouverneursrat also nicht ohne vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages beschließen. Bevor der deutsche Finanzminister im Gouverneursrat einer Erhöhung des Rettungsschirmvolumens zustimmt, muss der Deutsche Bundestag hierzu einen zustimmenden Beschluss fassen. (...)
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