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Jürgen Trittin
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Frage von Rolf S. •

Frage an Jürgen Trittin von Rolf S. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Trittin,

Sie haben in einem Fernsehinterview die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Steuererhöhung für Besserverdienende angekündigt und ihre Position vehement verteidigt. Ich bin in erster Linie aufgrund Ihrer Umweltpolitik Grünen-Wähler, aber in diesem Punkt überhaupt nicht mit Ihnen und Ihrer Begründung einig. Ich bin Doppelbetroffener mit einem Jahresgehalt zwischen 60.000 und 100.000 EUR über 50. Da meine Ehefrau zugunsten einer intensiveren Kinderbetreuung seinerzeit Ihren Beruf aufgegeben hatte, zumal damals lange nicht die gleichen Chancen für Teilzeitbeschäftigung und Kinderbetreuung bestand, und zwischenzeitlich erhebliche Probleme hatte, eine adäquate Anstellung zu bekommen, ist sie z.Zt. nur ehrenamtlich tätig und hat kein eigenes Einkommen. Aufgrund des Ehegattensplittings schien uns unsere wirtschaftliche Situation als durchaus vertretbar. Wir fühlen uns nun jedoch durch Ihre Partei doppelt "bestraft".

Bitte erklären Sie uns:
1. Warum bestrafen Sie "klassische" Ehepaare?
2. Wo bleibt ein gewisser Bestandsschutz dieser Konstellation?
3. Ist es für Sie denkbar, nur das Ehegattensplitting nur für neu abgeschlossene Ehen abzuschaffen?
4. Inwiefern hilft diese Steuerpolitik den Frauen?
5. Inwiefern helfen Sie damit Alleinstehenden mit Kindern, die sich u.U. bei einer Eheschließung zu einer klassischen Aufgabenteilung entschließen könnten, bei der einer besserverdienend ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
R.Senczek

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Senczek, 

vielen Dank für Ihre Nachricht.  

Die Grünen Vorschläge zur Reform des Ehegattensplitting bestrafen niemanden. Steuern sind keine Strafe sondern verpflichtender Beitrag aller Menschen in Deutschland zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben. Beim Ehegattensplitting in der bestehenden Form handelt es sich um eine Subvention des Trauscheins. Eine Reform dieses Splitting ist auch deswegen keine „Strafe“ sondern die Bestrebung, öffentliches Geld effizient einzusetzen.  

Das Ehegattensplitting sorgt jedes Jahr für etwa 20 Mrd. Euro an Steuerausfällen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Wir wollen das Splitting reformieren, aber nicht abschaffen. Es verbleibt der übertragbare steuerliche Grundfreibetrag von – im Grünen Konzept – 8.712,- Euro plus ein Splittingdeckel von rund 1.700,- Euro. pro Paar. Es besteht also ein gewisser Bestandsschutz.  

Die Mehreinnahmen stecken wir in bessere Kinderbetreuung und den Einstieg in die Kindergrundsicherung. Beides nutzt Familien mit Kindern und vor allem Alleinerziehenden. Wenn wir die Reform nur auf Neuehen beschränken würden, wären die zusätzlichen Einnahmen für den Ausbau der Kinderbetreuung und den Einstieg in die Kindergrundsicherung zu gering.   

Weniger Splitting bedeutet mehr Erwerbsanreize für Frauen und damit eine verbesserte eigenständige Existenzsicherung, und in Folge höhere Rentenansprüche. 

Mit freundlichen Grüßen 

Team Trittin