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Frage von Achim R. •

Frage an Jürgen Scharf von Achim R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Scharf,

ich ärgere mich seit geraumer Zeit darüber, dass wir Beamte in Sachsen-Anhalt die am schlechtesten bezahlten im gesamten Bundesgebiet sind. Wir erhalten -anders als in anderen Ländern und im Bund- seit Jahren wie selbstverständlich kein Weihnachtsgeld und haben eine Wochenarbeitszeit von über 40 Stunden. Die Aufgaben werden immer mehr und die Verwaltung ist hoffnungslos überaltert, weil es kaum Neueinstellungen gibt.
An welchen der folgenden Punkten werden sie etwas änder:

1. Weihnachtsgeld
2. Wochenarbeitszeit
3. Überalterung
4. Neueinstellungen

Vielen Dank !

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röhrig,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und beantworte Ihre Fragen wie folgt:

1. Weihnachtsgeld

Wir werden an der bestehenden Regelung nichts ändern, da sie als Konsolidierungsbeitrag zum Landeshaushalt angesehen werden muss. Sachsen-Anhalt befindet sich dabei in guter Gesellschaft mit anderen Bundesländern, denn das „Weihnachtsgeld“ ist in den meisten Ländern reduziert worden. Durch die Föderalismusreform ist auch hier eine Auffächerung der Regelungen entstanden: Eine Zahlung der Sonderzuwendung erfolgt an alle Besoldungsgruppen in Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Sachsen. An untere Besoldungsgruppen in Bremen, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein.

In die monatliche Besoldung eingebaut wurde die Sonderzuwendung im Bund in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Saarland und Thüringen. Die Sonderzuwendung ersatzlos für alle gestrichen hat nur Brandenburg.
Zu beachten ist aber, dass auch die übrige Besoldung sich deutlich unterscheidet – und das läuft nicht parallel zur Höhe der Sonderzuwendung: so zahlt z. B. Berlin zwar „Weihnachtsgeld“, aber insgesamt weniger Besoldung pro Jahr als alle anderen Länder.

2. Wochenarbeitszeit

An der Wochenarbeitszeit für Beamte wird sich ebenso wenig ändern.

3.+4. Überalterung / Neueinstellungen

Die Überalterung unseres beamteten Personals ist kein Alleinstellungsmerkmal der Beamten, sondern der Landesverwaltung insgesamt. Die Landesregierung versucht, diesem Fakt durch größere Einstellungskorridore und gezielte Neueinstellungen in den kommenden Jahren entgegenzuwirken. Dabei spielen aber finanzielle Rahmenbedingungen des Landeshaushaltes eine nicht geringe Rolle, die den Spielraum für Neueinstellungen einengen.

Darüber hinaus setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass auch im öffentlichen Dienst künftig attraktive Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt geboten werden. Die öffentliche Verwaltung im Land steht für Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit. Die Modernisierung der Verwaltung soll vorangetrieben werden für mehr Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität. Um das zu erreichen setzen wir uns im Bereich der öffentlichen Verwaltung für eine konsequente Durchsetzung des Leistungsgedankens ein. Nur so lässt sich erreichen, jungen, qualifizierten Nachwuchs ins Land zu holen, in ausreichendem Maße zu fördern und im Land zu halten.