(...) Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie wissen, ob Bezüge im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements steuerfrei gestellt werden können. Meines Wissens gibt es seit 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ", um das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Freiwillig Tätige können ihr Engagement nun steuerlich geltend machen: Jeder in diesem Bereich Tätige, der nicht schon von einer anderen Regelung profitiert, erhält einen Steuerfreibetrag von 500 EUR jährlich (§ 3 Nr. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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