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Frage von Till W. •

Zur gKV-Reform: Wie sehr werden aufgrund der Budgetierung Wartezeiten für Termine, Diagnostiken und Therapien verlängert? Welche Fakten vergisst der Widerstand aus der medizinischen Praxis?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie sich die neuen Regelungen konkret auf Wartezeiten für Termine, Diagnostik und Therapien auswirken werden, lässt sich heute noch nicht seriös absehen. Genau darauf werden wir aber sehr genau schauen müssen. Unser Ziel ist, dass die medizinische und psychotherapeutische Versorgung nicht abnimmt. Daran muss sich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Evaluation messen lassen. Sollten sich relevante Verschlechterungen zeigen, müssen wir politisch nachsteuern.

Gleichzeitig muss man erklären, warum überhaupt Handlungsbedarf bestand. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren deutlich schneller gestiegen als ihre Einnahmen. Für 2027 wurde im Gesetzgebungsverfahren zeitweise eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro erwartet. Ohne Gegenmaßnahmen wären erneut erhebliche Beitragssteigerungen für Beschäftigte und Arbeitgeber die Folge gewesen. Deshalb halte ich es für richtig, nicht einfach immer höhere Beiträge zu verlangen, sondern auch die Ausgabenstrukturen kritisch zu überprüfen.

Dabei ist die Budgetierung in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nichts Neues. Insbesondere weite Teile der fachärztlichen Versorgung wurden bereits über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung budgetiert. Daneben gab es allerdings zunehmend Leistungen, die bewusst extrabudgetär und damit grundsätzlich zum vereinbarten Preis vergütet wurden, etwa bestimmte Leistungen zur schnelleren Terminvermittlung, ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen oder die Psychotherapie. Mit dem neuen Gesetz werden viele dieser bislang extrabudgetären Leistungen ab 2027 wieder in die Gesamtvergütung einbezogen. Auch die Psychotherapie wird damit grundsätzlich budgetiert.

Gerade bei der Psychotherapie sehe ich die Sorgen aus der Praxis durchaus. Wenn eine Budgetierung dazu führen würde, dass Praxen weniger Patientinnen und Patienten aufnehmen oder notwendige Behandlungen nicht stattfinden, wäre das nicht in unserem Sinne. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren auf Schutzregelungen gedrängt. Vorgesehen sind insbesondere Ausnahmen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, für schwer psychisch erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf und für dringliche Fälle. Außerdem soll sichergestellt werden, dass bereits begonnene Therapien über den Jahreswechsel hinaus bis zu ihrem Abschluss fortgeführt werden können. Für dringliche Fälle soll ein Verfahren festgelegt werden, mit dem diese identifiziert und weiterhin außerhalb des Budgets vergütet werden können.

Ich finde deshalb auch, dass man in der Diskussion beide Seiten betrachten muss. Die Kritik von Ärztinnen, Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an möglichen Fehlanreizen und Versorgungsproblemen ist ernst zu nehmen. Gleichzeitig darf aber nicht ausgeblendet werden, dass die GKV vor einem erheblichen strukturellen Finanzierungsproblem steht und dass Budgetierungen in großen Teilen der ambulanten Versorgung bereits seit vielen Jahren Realität sind.

Entscheidend ist für mich am Ende nicht allein, wie viel Geld auf dem Papier eingespart wird. Entscheidend ist, ob Patientinnen und Patienten weiterhin die notwendige Behandlung bekommen. Gerade bei der Psychotherapie müssen wir deshalb Wartezeiten, Neuaufnahmen und die tatsächliche Versorgungssituation genau beobachten. Daran werde ich die Wirkung der Regelungen messen. Bei Fehlentwicklungen muss eine Korrektur erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Coße, MdB

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