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Judith Skudelny
FDP
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Frage von Martin P. •

Frage an Judith Skudelny von Martin P. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Skudelny,
Neben Ihrem Mandat arbeiten Sie als Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin. Sie haben damit 2018, 2019 und 2020 jeweils mehr als 250'000 Euro verdient. Den genauen Betrag veröffentlichen Sie nicht. Ich bin überrascht, dass Ihnen bei einer Nebentätigkeit in solch einem Ausmaß genug Zeit bleibt, um Ihren Aufgaben als Bundestagsabgeordnete nachzukommen. Meine Fragen:
Welcher zeitliche Aufwand geht mit Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin und Insolvenzverwalterin einher? Sicher ist Ihnen an Transparenz gelegen, würden Sie Ihre Nebeneinkünfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 daher hier genauer beziffern?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Martin Peters

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Peters,

zunächst einmal bitte ich Sie höflich, sich nicht nur ein Bild über meine Einnahmen zu machen, welche leicht seit Jahren aus der Presse zu entnehmen sind. Ich bitte Sie herzlich, sich auch ein Bild über meine Arbeit zu machen. Wie viele Kleine Anfragen, Anträge, Reden im Plenum, Positionspapiere der Fraktion etc. ich gestellt und erarbeitet habe. Auch diese sind vergleichsweise leicht zu finden, wenn auch nicht alle in den sozialen Medien.

Nun zu meinen Einnahmen: Ich bin schon seit 2004 selbständig als Insolvenzverwalterin. Der "Verdienst" sind die Bruttoumsätze einschließlich Umsatzsteuer. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass ich von den Einnahmen eine ganze Kanzlei mit Mitarbeitern finanziere. Die angegebenen Werte sind Einnahmenspannen, entsprechend den Vorgaben des Bundestags. Die veröffentlichen Zahlen orientieren sich regelmäßig an den Maximalwerten. Damit dürfte aus meiner Sicht ausreichend Transparenz vorhanden sein. Wozu benötigen Sie die genauen Werte der Einnahmen?
Der zeitliche Aufwand lässt sich nicht bestimmen. Es ist eine Nebentätigkeit. Bundestag und Partei gehen vor. Die verbleibende Zeit verbringe ich gerne in der Kanzlei. Allerdings können Sie versichert sein, ohne zusätzliche personelle Unterstützung kann ich beides nicht vereinbaren. An dieser Stelle danke an mein Team in der Kanzlei!

Ich möchte hinzufügen, dass meine Selbstständigkeit mir ein Leben ohne und nach der Politik und auch echte Meinungsfreiheit jenseits von Parteiräson und Umfragen gewährt. Als Selbstständige kann ich mich auch nicht „freistellen“ wie Beamte oder Angestellte.

Meine Bestellungen werden übrigens auch veröffentlicht - http://insolvenzbekanntmachungen.de .

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny

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