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Jonas Weber
SPD
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Frage von Rolf K. •

Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?

Wie lässt sich der zunehmende Flächenfraß stoppen?
Am 1.4. trat die neue Verw.-Vorschrift „VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz“ in Kraft. In der Regional- und Bauleitplanung haben selbst die besten Agrarflächen bisher lediglich eine mittlere Bedeutung mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Schutzkategorie gibt.
Gebiete für Landwirtschaft werden lediglich als Vorbehaltsgebiete eingeordnet. Hier haben andere raumbedeutsame Nutzungen bei der Abwägung ein besonderes Gewicht. Gebiete für Landwirtschaft können also „wegabgewogen“ werden. Anders bei Vorranggebieten: hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen. Dann handelt es sich um Ziele der Regionalplanung, also um verbindliche Vorgaben. Bauleitpläne sind diesen Zielen anzupassen. Würden die besten Agrarflächen der Vorrangflur in der Regionalplanung als Vorranggebiete festgelegt, wären sie damit Ziele der Regionalplanung und könnten damit als verbindliche Vorgaben nicht mehr „wegabgewogen“ werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.-M.,

vielen Dank für Ihre Frage, die nicht unberechtigt ist, da das Schutzgut Boden bislang völlig unzureichend eingeordnet wird, wenn es zu Interessenabwägungen kommt.

Wir nehmen seit Jahren mit Erstaunen zur Kenntnis und haben dies im Parlament auch bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es zwar ein eigens geschaffenes Instrument gibt, von diesem aber bislang faktisch nicht Gebrauch gemacht wird.

Mit dem in der Grün-Roten Regierungszeit auf den Weg gebrachten Bodenschutzgesetz können Bodenschutzgebiete ausgewiesen werden, ähnlich anderen Schutzgebieten. Das bietet die Möglichkeit, besonders hochwertige Böden (wobei man sich u.a. an Bodenpunkten orientieren kann) gesondert zu schützen, so dass diese bei einer Flächensuche z.B. für Wohn- oder Gewerbegebiete sofort als besonders geschützte Böden auffallen, sodass man weniger wertige Böden und damit Flächen heranziehen kann. Wir halten dieses Instrument für geeignet und finden es unverständlich, dass von ihm kein Gebrauch gemacht wird. Auch die derzeitige Landesregierung macht keinerlei Anstalten, für dieses Instrument und seine Nutzung zu werben.

Wir werden auch weiterhin darauf hin arbeiten, diese Möglichkeit des Bodenschutzes bekannter zu machen, die von Ihnen angesprochene Verwaltungsvorschrift können wir in ihrer Wirkung auf künftige Bodenschutzmöglichkeiten noch nicht bewerten.

Hier der Link zum Antrag Bodenschutz der SPD-Landtagsfraktion: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4153_D.pdf 

Beste Grüße

Jonas Weber MdL

 

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