Jonas Aust
PIRATEN
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Frage von Johannes T. •

Frage an Jonas Aust von Johannes T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Aust,

wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.

http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html

Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.

Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte auch zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.

Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal

Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html

Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Aust, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

MfG

Johannes Thiesbrummel

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

ich bin nicht ihrer Meinung.
So schlimm der Fall Gustl Mollath ist, aber wir wissen nichts. Also zumindest ich nicht, da ich nicht alle Akten gelesen habe und mit allen betroffenen Personen gesprochen habe.
Kann ich kein Urteil darüber geben ob Gustl Mollath wirklich unschuldig ist oder doch schuldig ist.
Davon unberührt bleibt das es Menschlich schlimm ist was Herrn Mollath passiert ist, aber juristisch dazu kann ich nichts sagen.
 
Und wir müssen kein Grundgesetz widriges Gesetz zu beseitigen. Den der Fall Mollath zeigt das wir in ein Rechtstatart leben. Denn nur in einem Rechtsstart ist es möglich  das ein verurteilter Straftäter sich an die Presse wenden kann  und auch die Möglichkeit hat auf ein neuen Prozess.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Aust