Ich habe aus den Medien gehört, dass die Haltefrist für Bitcoin und Co abgeschafft werden soll und dann Steuern auf Gewinne fällig werden, ist das wirklich der Fall???
Sehr geehrter Herr Steiniger,
ich habe Sie und die CDU gewählt, in der Hoffnung, dass es in Deutschland aufwärts geht.
Leider setzt die SPD als kleiner Koalitionspartner verhältnismäßig mehr durch und somit ist ja eine Regierung links der Mitte entstanden.
Ich besitze seit 3 Jahren Bitcoin und stocke den Bestand mittels Sparplan auf.
Jetzt hört man aus den Medien, dass die SPD die Steuerfreiheit nach 1 jähriger Haltefrist abschaffen will und Gewinne zu versteuern sind.
Die CDU hat vor den Wahlen explizit gesagt, sie wolle an der 1 - Jahres - Frist festhalten.
Ich bitte Sie, setzten Sie sich für die Beibehaltung der geltenden Gesetzte ein!
Wenn ich mich nicht mehr darauf verlassen kann, was vor den Wahlen gesagt wird, (dies ist ja kein Thema, welches große Steuereinnahmen generiert, siehe Österreich, aber sicher wieder viele Gerichte beschäftigen wird), dann ist es doch kein Wunder, dass die AfD immer stärker wird.
Ich setzte sehr auf Sie, mit freundlichen Grüßen
Rainer G.
Sehr geehrter Herr G.,
derzeit liegt uns noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Die Bundesregierung will laut Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 künftig die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading & Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden. Dies ist schon bemerkenswert: Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.
Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer. Dabei ist Krypto nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge. Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen“ wäre handwerklich und systematisch sehr dünn.
Aufgrund des fehlenden Referentenentwurfs ist auch unklar, wie das BMF mit Übergangsregeln, einer vernünftigen Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger umgehen will, sollte diese Änderung erfolgen. Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.
Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal nicht absehbar ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.
Im Übrigen begrüßen wir es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird. Vielleicht fördert dies auch ein Umdenken im Bundesfinanzministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger, MdB
Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz
in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kontakt im Deutschen Bundestag
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