
(...) Die zuständige Genehmigungsbehörde ist allerdings das dem Bundesumweltministerium unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz, das auch den Einsatz der Plutonium-Elemente sowie die entsprechenden Transporte zu genehmigen hat. NRW hat hier lediglich die Vollzugspflicht, für die Absicherung derartiger Transporte durch seine Polizei zu sorgen. (...)