(...) In der sogenannten „Abwägung der Güter“ würde ich mich jedoch immer für die Rettung von Menschenleben entscheiden. Gleichzeitig habe ich bei der Hamburger Innenbehörde darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass die Benutzung der Signalmittel der Rettungsfahrzeuge nicht fahrlässig sondern ausschließlich im entsprechenden Fall Verwendung findet. (...)
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