(...) Nur ganz kurz als Ergänzung: Sie haben recht, der Vergleich mit der NPD ist nicht ganz treffend. Anders als die NPD ist Kinderpornographie ja schon streng verboten. Über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu urteilen ist allein Sache des Bundesverfassungsgerichtes. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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