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CSU-Fraktion
(...) Generell müssen sich Städte und Verwaltung bei Ihren Beschlüssen an die durch den Gesetzgeber im bayerischen Wassergesetz vorgegebenen Normen halten. Ob das Abwasserentsorgungskonzept der Stadt Augsburg (Stadtratsbeschluss vom 21.03.2010) hier nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht, wird auf Ihre Initiative, zusammen mit Ihrem Antrag auf Eintragung ihres Anwesens in das angesprochene Konzept, gegenwärtig gerichtlich verhandelt. (...)