(...) Ihre Sorgen, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien der Freiheit und der freien Meinungsäußerung gefährdet seien, teile ich nicht. Vor dem Entzug der Steuervorteile entscheiden die Verwaltungsgerichte über Einstufung der Vereinigungen als extremistisch. Wenn eine Gruppierung von den Verwaltungsgerichten als eine solche eingestuft wird, kann geklagt werden. (...)
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