(...) Es gab in den vergangenen Jahren bereits mehrere Anläufe, die UN-Konvention zu ratifizieren. Nach diesem Übereinkommen müssen die bei uns geltenden Straftatbestände für die Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Dabei setzt sie die Abgeordneten mit den Amtsträgern gleich, was aufgrund der oben geschilderten Unterschiede bei den jeweiligen Tätigkeiten schwierig ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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