(...) Das gilt selbstverständlich auch für die Ausbildung und Betreuung von Hunden. Vor diesem Hintergrund ist auch der § 11 des Tierschutzgesetzes, der die Prüfung der Sachkunde von Hundetrainern vorsieht, zu begrüßen. Eine willkürliche Auslegung dieser Regelung war dabei nie beabsichtigt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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