
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de.
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(...) Wir wollen es den Hochschulen freistellen, ob sie Studiengebühren erheben, die erst im Nachgang zu einem erfolgreich bestandenen Studium und bei einem Vollzeitjob bezahlt werden und 500 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Das Geld soll auch in diesem Fall zweckgebunden, innerhalb der Hochschule, verwendet werden. (...)
(...) Wir wollen es den Hochschulen freistellen, ob sie Studiengebühren erheben, die erst im Nachgang zu einem erfolgreich bestandenen Studium und bei einem Vollzeitjob bezahlt werden und 500 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Das Geld soll auch in diesem Fall zweckgebunden, innerhalb der Hochschule, verwendet werden. (...)
(...) Wir wollen es den Hochschulen freistellen, ob sie Studiengebühren erheben, die erst im Nachgang zu einem erfolgreich bestandenen Studium und bei einem Vollzeitjob bezahlt werden und 500 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Das Geld soll auch in diesem Fall zweckgebunden, innerhalb der Hochschule, verwendet werden. (...)