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Jörg Vogelsänger
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Frage von Nico L. •

Frage an Jörg Vogelsänger von Nico L. bezüglich Finanzen

Bundesregierung hat ab 1. Juli 2009 die neue Kfz-Steuer für Pkw beschlossen.Hierbei wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt.

Hierauf bezieht sich auch meine Frage:

Bei Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 wird lt. Medienberichten die für den Halter günstigere Kfz-Steuer angesetzt.
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.

Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet dies, dass ich für ein und dasselbe Auto unter Umständen unterschiedlich hohe Steuer zahle? Ist das Auto vor dem 04.11.08 erst zugelassen so zahle ich für mein Fahrzeug mehr Steuern als wenn ich es mir am 05.11.2008 gekauft und zugelassen hätte.

Liegt hier nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor oder ist für solche Fälle ebenfalls eine Art Günstigkeitsklausel vorgesehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe Ihre Anfrage zur Prüfung an die Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet. Ich würde gern persönlich mit Ihnen in Kontakt treten und bitte um die Mitteilung Ihrer eigenen E-Mailadresse. So bald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich Sie persönlich anschreiben. Bis dahin bitte ich um Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Knut Reuber-Tagesen

Wahlkreisbüro Jörg Vogelsänger

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