Wann führt NRW das unionsrechtlich geboten erscheinende Altersgeld ein?
Sehr geehrter Herr Blöming, im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH erscheint es (für den Fall der Arbeitnehmerfreizügigkeit) unionsrechtlich geboten, auch in NRW das so genannte Altersgeld einzuführen. Es kann doch nicht richtig sein, dass ausscheidende Beamte, die im EU-Ausland arbeiten möchten, unter Berufung auf den vom BVerwG errichteten Maßstab in jedem Einzelfall das Land NRW als Dienstherrn auf Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen, weil erworbene Anwartschaften verloren gehen. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland steht diesbezüglich zehn Bundesländern und dem Bund nach. Wann ist mit einem Altersgeldgesetz NRW zu rechnen?
Für Ihre Bemühungen haben Sie vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Th. S.