Wann führt NRW das unionsrechtlich geboten erscheinende Altersgeld ein?
Sehr geehrter Herr Blöming, im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH erscheint es (für den Fall der Arbeitnehmerfreizügigkeit) unionsrechtlich geboten, auch in NRW das so genannte Altersgeld einzuführen. Es kann doch nicht richtig sein, dass ausscheidende Beamte, die im EU-Ausland arbeiten möchten, unter Berufung auf den vom BVerwG errichteten Maßstab in jedem Einzelfall das Land NRW als Dienstherrn auf Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen, weil erworbene Anwartschaften verloren gehen. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland steht diesbezüglich zehn Bundesländern und dem Bund nach. Wann ist mit einem Altersgeldgesetz NRW zu rechnen?
Für Ihre Bemühungen haben Sie vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Th. S.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen.
Leider gibt es aktuell weiterhin keine konkreten Planungen. Das Thema wird zwar in den Gesprächen zur Modernisierung des Öffentlichen Dienstes besprochen, da jedoch Vertraulichkeit vereinbart wurde, kann ich dazu aktuell nichts sagen.
Ich werde das Thema jedoch auf jeden Fall mitnehmen und versuchen, es an den entsprechenden Stellen voranzubringen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming MdL