Wann wird die pauschale Beihilfe eingeführt?
Sehr geehrter Herr Blöming,
Wann wird die pauschale Beihilfe eingeführt? Bitte arbeiten Sie daran, dass das Angebot auch für Bestandsbeamte angeboten wird. Alles andere wäre gegen das Gleichstellungsgesetz und schlichtweg unfair.

Sehr geehrte Frau T.
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit zum Ausdruck gebrachte Interesse.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung. Der Öffentliche Dienst und insbesondere das Berufsbeamtentum leisten einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft und es ist wichtig, die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu erhalten.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung von CDU und GRÜNEN gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Prozess zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts angestoßen. Dabei werden alle Bereiche des allgemeinen und finanziellen Dienstrechts in den Blick genommen, hierzu gehört auch das Thema Beihilfe. Mit der Einführung einer Pauschalen Beihilfe könnten die sich verändernden Lebensrealitäten insbesondere von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern anerkannt werden. In unserem Koalitionsvertrag haben wir daher eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe vorgeschlagen.
Die genaue Formulierung des Koalitionsvertrags lautet: „Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“
Die Abstimmungen zu diesem Themenkomplex im Rahmen der Modernisierungsoffensive laufen nach wie vor. Die Details sind entsprechend mit den beteiligten Akteuren noch zu klären.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming