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Frage von Wilfried M. •

Frage an Jochen Hartloff von Wilfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hartloff,
nach Auffassung "des Landgerichts" (Namen der Richter nicht bekannt) Mainz hatte eine Ärztin ihr Gutachten nur nach Aktenlage und ohne Untersuchung zweier Kinder angefertigt und dafür gesorgt, daß Eltern falsch verdächtigt und Kinder irrtümlicherweise in Fremdbetreuung verbracht wurden (1).
Sie muß aber dafür nicht haften, da sie "als Fachkraft es Jugendamtes" gehandelt habe. "Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz" (Richternamen nicht bekannt) habe nun entschieden, das Gutachten sei "fahrlässig erstellt" worden (1).
Hierzu wüßte ich gern von Ihnen, ob es in Ihrem Land neuerdings eine ungeschriebene Regel gibt, der zufolge die Berufsordnung für Ärzte sowie die §§ 278f des Strafgesetzbuches dann keine Anwendung finden, wenn ein Arzt "als Jugendamtsfachkraft"(!) Atteste oder gar Gutachten (vorliegend: über zwei Kinder) ausstellt / erstattet und -womöglich mit Rechnungslegung- an irgend wen ausreicht, ohne daß eine persönliche Untersuchung vorausging (2).
In der Berufsordnung (§8) heißt es z.B. : "Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patientin oder des Patienten. Der Einwilligung hat
grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen
Gespräch vorauszugehen."(3) Wer willigte denn Ihrer Kenntnis zufolge - rechtserheblich- in das Vorgehen(die "Begutachtung" der Kinder ganz ohne persönl. Aufklärung/Untersuchung durch die Ärztin!) ein, das als Grundlage der "Behandlung" (Kindeswegnahme) durch "das Jugendamt" diente?
Sind Sie hier womöglich als Minister zu handeln aufgefordert?
Hochachtungsvoll
Dipl.med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/schmerzensgeldprozess-vor-olg-koblenz-so-geht-man-nicht-mal-mit-vieh-um/-/id=1682/did=16945786/nid=1682/xwfye2/index.html
2) v gl. z.B. FENGER, Dtsch Arztebl 2009; 106(30): A 1506–8
3) http://www.laek-rlp.de/downloads/berufsordn.pdf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

soweit Sie die Frage an mich wegen eines Tätigwerdens als Minister der Justiz stellen, teile ich Ihnen mit, dass Justizminister in Rheinland-Pfalz z. Zt. Herr Prof. Dr. Robbers ist. Meine Amtszeit endete im November 2011. Ich kenne den Fall, auf welchen Sie sich beziehen lediglich aus der Berichterstattung der Medien vor einiger Zeit.

Die ergangenen Entscheidungen der Gerichte kann ich daher nicht beurteilen, weil sie mir nicht vorliegen. Die Frage, wie Gutachten zu beurteilen sind und wie die Gerichte damit umgehen, stehen - wie mir bekannt ist - durchaus im Fokus der Fortbildung von Richterinnen und Richter, um mögliche Fehlerquellen besser zu erkennen und möglichst auszuschließen. Eine ´ungeschriebene Regel´, welche die Anwendung bestehender gesetzlicher Regelungen quasi aussetzen würde, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL