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Joachim Unterländer
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Frage von Mona B. •

Frage an Joachim Unterländer von Mona B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Unterländer,

über das geplante Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG - Neuordnungsgesetz) bereitet mir große Sorgen. Meines Erachtens werden die Befugnisse der Polizei ohne Not viel zu sehr ausgeweitet und damit entscheidende Bürgerrechte und Freiheiten eingeschränkt.
Nach dem Gesetztesentwurf kann ja nach Gutdünken der Polizei jeder, der auch nur zur falschen Zeit am falschen Ort war oder nicht der Norm entspricht, als Gefährder eingestuft werden. Auch nur eine (sich später als unbegründet herausstellende) polizeiliche Beobachtung (die ja zu Eintragungen in der Polizeilichen Akte führt) kann berufsgefährdend werden. Das gilt z.B. für Lehramtsstudierende, die auf eine Verbeamtung hoffen oder Berufe, für die ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird. Ich möchte mich weiterhin sorgenfrei bewegen können und meinen Kleidungsstil und meine Hobbies abseits der "bürgerlichen Norm" wählen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ich damit verdächtig werde und dies zu Konsequenzen führt.

Daher möchte ich Sie fragen,
- inwiefern Sie das neue Gesetz als notwendig erachten
- wo Sie selbst Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf sehen und
- ob Sie wirklich glauben, dass solche ausgeweiteten polizeilichen Befugnisse zu mehr Sicherheit führen?

Ich persönlich fühle mich durch das neue Gesetz, sollte es dazu kommen, auf jeden Fall verunsichert! Sicherheit kann m.E. nicht durch erweiterte polizeiliche Befugnisse, sondern höchsten durch mehr Polizisten (Einstellungen) und mehr Polizeipräsenz sowie durch die Eindämmung sozialer Ungleichheit gewährleistet werden.

mfG
M. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Ich stehe zu einer Reform des Polizeiaufgabengesetzes. Meine Schwerpunkte liegen zwar in der Sozial- und Gesellschaftspolitik und mein Ziel ist eine Gesellschaft des Miteinanders und der Solidarität. Aber auch der Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und die Erhaltung der Sicherheit sind gleichberechtigte Bürgerrechte. Die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes ist notwendig, um die Europäische Datenschutzrichtlinie und neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz umzusetzen. Zudem werden damit polizeiliche Befugnisse vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technik und einer effizienteren Terrorabwehr weiterentwickelt.

Der Vorwurf, dass in Bayern ein Überwachungsstaat geschaffen wird, ist ebenso falsch wie alt. Unser Ziel ist vielmehr, mit rechtsstaatlichen Mitteln Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das Polizeiaufgabengesetz ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Freistaat Bayern das mit Abstand sicherste Bundesland in Deutschland ist und bleibt. Zur Gewährleistung der Sicherheit benötigt die Polizei Befugnisse, die auf der Höhe der Zeit sind und nicht den rasanten technischen Entwicklungen hinterherhinken.

Einer der zentralen Kritikpunkte, die Definition der sogenannten „drohenden Gefahr“, heißt nicht, dass kein Verdacht mehr vorliegen muss: Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgüter haben können. Es droht also tatsächlich etwas Schlimmes, ohne dass sich jedoch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert haben.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Unterländer