(...) Die Höhe dieses Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Höhe der vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit geleisteten Beiträge und wird unabhängig von der Bedürftigkeit gezahlt. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist dagegen steuerfinanziert und wird allein nach Bedürftigkeit vergeben. Sofern also bei einem Ehepaar der erwerbstätige Partner oder die erwerbstätige Partnerin in der Lage ist, den Lebensunterhalt für beide Partner zu verdienen, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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