(...) Das Bayerische Versammlungsgesetz hat die Pflicht zur Anmeldung im Übrigen aus dem bisher geltenden Versammlungsgesetz des Bundes übernommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wegweisenden Brokdorf-Beschluß entschieden, dass eine Anmeldepflicht verfassungsgemäß ist (BVerfGE 69, 315 [350]). (...)
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