(...) Die Tarifbestimmungen der Schlösserverwaltung sehen tatsächlich nicht vor, dass Sprachschülern freier Eintritt zu den Sehenswürdigkeiten der Schlösserverwaltung gewährt wird. Freien Eintritt erhalten hingegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schüler mit allgemeiner Schulpflicht sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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