
(...) Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. (...)
CSU-Fraktion
(...) Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. (...)
(...) Aus diesen Gründen halte ich den Erlass des LADG für die falsche Entscheidung und eine unnötige Beschwer für alle Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich für die Sicherheit in Berlin ihren Kopf hinhalten. (...)
(...) Die von Ihnen geforderte Anerkennung und Förderung des Ehrenamts war für die Staatsregierung stets eine sehr wichtige Aufgabe und wird es auch künftig sein. Der Freistaat Bayern verfolgt dieses Ziel seit Jahren und hat als erstes Land die Förderung des Ehrenamtes sogar als Staatsziel in seine Verfassung aufgenommen (vgl. Art. 121 der Bayerischen Verfassung). (...)
(...) Die von Ihnen geforderte Anerkennung und Förderung des Ehrenamts war für die Staatsregierung stets eine sehr wichtige Aufgabe und wird es auch künftig sein. Der Freistaat Bayern verfolgt dieses Ziel seit Jahren und hat als erstes Land die Förderung des Ehrenamtes sogar als Staatsziel in seine Verfassung aufgenommen (vgl. Art. 121 der Bayerischen Verfassung). (...)
(...) Auch die Corona-Krise führt hierbei zu keinem anderem Ergebnis, da die Beförderung nicht unmöglich geworden ist und der Zugverkehr nach Österreich weiterhin stattfindet. Dass der Reisende den erwünschten Zweck nicht mehr erreichen kann (z. B. die Einreise zu touristischen Zwecken) oder dass vor der Reise behördlich gewarnt wird, reicht nicht aus. (...)
(...) Auch die Corona-Krise führt hierbei zu keinem anderem Ergebnis, da die Beförderung nicht unmöglich geworden ist und der Zugverkehr nach Österreich weiterhin stattfindet. Dass der Reisende den erwünschten Zweck nicht mehr erreichen kann (z. B. die Einreise zu touristischen Zwecken) oder dass vor der Reise behördlich gewarnt wird, reicht nicht aus. (...)