Frage an Joachim Herrmann von Heine T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister; ich fasse mich kurz:
Entspricht es den Tatsachen, daß ein weisungsgebundener Staatsanwalt die ihm erteilten Weisungen, ob schriftlich oder (fern-)mündlich, in einem gesonderten Ordner zu führen hat, den er nicht einmal dem Gericht vorlegen darf?
Zwei oder vier Buchstaben genügen mir.
Beste Grüße einstweilen
Tobias Heine
UFr.

