(...) Der Anspruch auf Altersentschädigung der Landtagsabgeordneten und die jeweilige Höhe sind in Art. 12, 13 Bayerisches Abgeordnetengesetz geregelt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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