
(...) Trotz all dieser Maßnahmen kann es leider nie ganz ausgeschlossen werden, dass einzelne wenige Beamtinnen und Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen oder gar Straftaten begehen, zumal sie sich oft in Ausnahmesituationen begeben müssen. Diese Einzelfälle werden mit aller Konsequenz und Vehemenz unter der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt und zusätzlich mit strengen dienstaufsichtlichen Maßnahmen geahndet. (...)