
(...) Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann die Polizei entsprechende Aktionen der "Shariah-Police" unterbinden durch Platzverweisungen und Sicherstellungen sowie durch sonstige im Einzelfall not-wendige Anordnungen. (...) Wir werden das weitere Vorgehen der Salafistenszene aufmerksam beobachten und gegebenenfalls auch notwendig werdende gesetzliche Anpassungen vornehmen, um jederzeit schlagkräftig reagieren zu können. (...)