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Antwort 07.07.2015 von Joachim Herrmann CSU

(...) Generell tragen Bayerische Polizeivollzugsbeamte im Wach- und Streifendienst keine Namensschilder. Das Tragen von Namensschildern durch Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten wird sowohl zum Schutz der Einsatzkräfte als auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht befürwortet. Dies entspricht im Übrigen auch der Haltung der Berufsvertretungen. (...)

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Antwort 22.06.2015 von Joachim Herrmann CSU

(...) Die Berechnung der Beamtenversorgung eines bayerischen Beamten erfolgt unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. (...) die von Ihnen angesprochene Streckung der Ruhegehaltsskala von 35 auf 40 Jahre, erfolgten unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen. (...)

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Antwort 29.06.2015 von Joachim Herrmann CSU

(...) Natürlich fallen bei der Gewährleistung der Sicherheit eines solchen Großereignisses auch Kosten an. Die tatsächlichen Gesamtkosten zur Bewältigung der polizeilichen Einsatzlage „G7-Gipfel 2015“ können jedoch erst nach vollständiger haushalterischer Abwicklung des Einsatzes beziffert werden, d. (...)

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Antwort 04.05.2015 von Joachim Herrmann CSU

(...) Ich bedauere, wenn die mediale Berichterstattung bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, dass Polizei und Justiz in Bayern nicht mehr vertrauenswürdig seien. Dazu sehe ich keine Veranlassung. (...)