Weitere Fragen an Joachim Herrmann
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Experten zu Folge würde dies aber zu keiner langfristigen Verbesserung führen. Der Schritt wäre mit hohen Folgekosten verbunden und somit bloße Symbolpolitik.
Menschen, die in unserem Land schwere Straftaten begehen oder als Gefährder unsere Demokratie und Werteordnung bekämpfen, können nicht erwarten, dass sie bei uns Hilfe oder Schutz finden.
Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.

